+49 (0) 151 207 85 295 hallo@felixplan.com

Impressum

Rechtliches verständlich und kurz dargestellt

Dieser Internetauftritt wird herausgegeben und betrieben von:

acontio GmbH & Co. KG

An Gummerts Kamp 2, D-49545 Tecklenburg
Telefon +49 (0) 151 207 85 295
E-Mail: info@acontio.de

Verantwortlich für den Inhalt: Ludwig Storch

Impressum und Angaben zum Inhalt (Stand: 28.03.2022)

Unternehmensangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und §§ 2, 3 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Firma: acontio GmbH & Co. KG

Rechtsform: Kommanditgesellschaft

Registergericht und Registernummer: Amtsgericht Steinfurt, Handelsregister–Nummer HRA 7954

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 298291402

Geschäftsführerin und voll haftende Gesellschafterin (Komplementärin): aconto Beteiligungs GmbH, An Gummerts Kamp 2,

49545 Tecklenburg, Amtsgericht Steinfurt, HRB 12911, Geschäftsführer Ludwig Storch

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verwendete Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen: Wir arbeiten auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des individuell verhandelten Vertrages.

Verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand: Auf den Verträgen und sämtliche außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit dem Vertrag oder den Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Hannover, Deutschland. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen zum jeweiligen, individuellen Vertrag.

Verhaltenskodizes: Weitere (freiwillige) Verhaltenskodizes sind in den Beratungsverträgen geregelt.

Kosten: Die Kosten unserer Dienstleistung werden auf Anfrage in Form unserer gültigen Honorar- und Kostenliste bekanntgegeben. Im Regelfall ergeht im Vorfeld ein individuelles Angebot zur Honorar- und Kostenermittlung. Sofern das Honorar nicht im Vorhinein festgelegt wurde oder wenn kein genauer Wert angegeben werden kann, werden die näheren Einzelheiten der Berechnung, anhand derer der Dienstleistungsempfänger die Höhe des Honorares leicht errechnen kann, im Vorhinein schriftlich fixiert. Ferner besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Gegenüber privaten Letztverbrauchern gelten stattdessen die Informationspflichten nach der Preisangabenverordnung (§ 4 Abs. 2 DL-InfoV). Die Angaben werden auf Anfrage erteilt.

Bildnachweis: pixabay